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   BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55   

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https://dejure.org/1955,5311
BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55 (https://dejure.org/1955,5311)
BGH, Entscheidung vom 06.04.1955 - 3 StR 47/55 (https://dejure.org/1955,5311)
BGH, Entscheidung vom 06. April 1955 - 3 StR 47/55 (https://dejure.org/1955,5311)
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  • BGH, 10.08.1951 - 4 StR 81/50
    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Beabsichtigt der Beamte die Deckung eines Fehlbetrages und verwendet er zu diesem Zweck aus Mangel an zureichenden eigenen Mitteln bis zu deren Beschaffung amtliche Gelder, so verwirklicht er den Tatbestand des § 350 StGB; denn ein solches Vorgehen setzt begrifflich die Absicht voraus, das in amtlicher Eigenschaft empfangene Geld wirtschaftlich für sich zu verwenden (RGSt 61, 228 [233]; 62, 173 ff; 64, 414 ff; RG DRZ 1928 Nr. 731; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951 = LM Nr. 1 zu § 350 StGB).

    Es kann auch dahingestellt bleiben, ob der Beamte zum Ersatz des Fehlbetrages verpflichtet war; es genügt, dass er seine Ersatzpflicht - sei es auch nur irrtümlich - angenommen hat (BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951 = LM Nr. 1 zu § 350 StGB).

  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Hier fehlt es schon an der Zueignungshandlung i.S. des § 246 StGB, da der Angeklagte über die Pakete weder im eigenen Namen verfügt noch einen wirtschaftlich messbaren Nutzen oder sonstige Vorteile hatte (BGHSt 4, 236 [238]; BGH NJW 1954, 1295).
  • RG, 27.10.1930 - III 685/30

    Amtsunterschlagung. Deckung von Fehlbeträgen bei Nichtbestehen einer

    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Beabsichtigt der Beamte die Deckung eines Fehlbetrages und verwendet er zu diesem Zweck aus Mangel an zureichenden eigenen Mitteln bis zu deren Beschaffung amtliche Gelder, so verwirklicht er den Tatbestand des § 350 StGB; denn ein solches Vorgehen setzt begrifflich die Absicht voraus, das in amtlicher Eigenschaft empfangene Geld wirtschaftlich für sich zu verwenden (RGSt 61, 228 [233]; 62, 173 ff; 64, 414 ff; RG DRZ 1928 Nr. 731; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951 = LM Nr. 1 zu § 350 StGB).
  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Beabsichtigt der Beamte die Deckung eines Fehlbetrages und verwendet er zu diesem Zweck aus Mangel an zureichenden eigenen Mitteln bis zu deren Beschaffung amtliche Gelder, so verwirklicht er den Tatbestand des § 350 StGB; denn ein solches Vorgehen setzt begrifflich die Absicht voraus, das in amtlicher Eigenschaft empfangene Geld wirtschaftlich für sich zu verwenden (RGSt 61, 228 [233]; 62, 173 ff; 64, 414 ff; RG DRZ 1928 Nr. 731; BGH 4 StR 81/50 vom 10. August 1951 = LM Nr. 1 zu § 350 StGB).
  • BGH, 05.01.1955 - 4 StR 503/54
    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Jedenfalls hinsichtlich des Zustellbuches ist auch die Annahme unbedenklich, dass es zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen oder Ausgaben bestimmt war (RG JW 1935, 866 Nr. 18; BGH 3 StR 368/52 vom 19. Januar 1953; BGH 4 StR 503/54 vom 5. Januar 1955).
  • RG, 24.09.1937 - 1 D 1035/36

    Ein Postbeamter, der eine Nachnahmesendung ohne Bezahlung des Nachnahmebetrages

    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Rechtlich unbedenklich ist die Annahme des Tatbestandes des § 354 StGB, den das Landgericht zutreffend in der Aushändigung der Nachnahmepakete an Frau M. ohne volle Bezahlung gesehen hat (RGSt 71, 330).
  • RG, 11.03.1937 - 2 D 572/36

    Untreue durch Verwendung staatlicher Haushaltmittel zur Bildung von Sonderkassen.

    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Auch durch die unterlassenen Buchungen kann der Angeklagte sich der Untreue schuldig gemacht haben, da er hierdurch die der Post gegen ihn anstehenden Ersatzansprüche verschleiert und ihre sofortige Geltendmachung verhindert haben kann (RGSt 71, 155 [157/158]; 72, 193 [195]).
  • RG, 11.04.1940 - 3 D 163/40

    Ein Sparkassenbuch ist kein zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen oder

    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Unter einem zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen bestimmten Buch kann nur ein solches verstanden werden, dessen Führung von zuständiger amtlicher Seite, wenigstens im Wege der Dienstanweisung, angeordnet worden ist, dessen Führung somit zu den Dienstobliegenheiten des die Einnahmen bewirkenden oder kontrollierenden Beamten gehört, um für den Gebrauch der Behörde den Überblick darüber zu ermögliche (RGSt 43, 207 [209]; 74, 171 [173]).
  • RG, 11.01.1910 - V 1004/09

    Unter welcher Voraussetzung gelten die in § 351 St.G.B.'s aufgeführten

    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Unter einem zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen bestimmten Buch kann nur ein solches verstanden werden, dessen Führung von zuständiger amtlicher Seite, wenigstens im Wege der Dienstanweisung, angeordnet worden ist, dessen Führung somit zu den Dienstobliegenheiten des die Einnahmen bewirkenden oder kontrollierenden Beamten gehört, um für den Gebrauch der Behörde den Überblick darüber zu ermögliche (RGSt 43, 207 [209]; 74, 171 [173]).
  • BGH, 29.01.1953 - 3 StR 368/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.04.1955 - 3 StR 47/55
    Jedenfalls hinsichtlich des Zustellbuches ist auch die Annahme unbedenklich, dass es zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen oder Ausgaben bestimmt war (RG JW 1935, 866 Nr. 18; BGH 3 StR 368/52 vom 19. Januar 1953; BGH 4 StR 503/54 vom 5. Januar 1955).
  • RG, 18.05.1928 - I 389/28

    Unterschlägt der mehrere Gläubiger vertretende Gerichtsvollzieher die für

  • RG, 29.04.1938 - 4 D 104/38

    1. Wann besteht zwischen der erschwerten Amtsunterschlagung von Postgeldern und

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